Was passiert, wenn ich keinen Jugendschutzbeauftragten bestelle?
Wird trotz Notwendigkeit kein Jugendschutzbeauftragter bestellt, droht nach § 24 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag eine Geldbuße von bis zu 500.000,00 Euro. Weitere zivil- und strafrechtliche Umstände können hinzutreten. In der Regel trifft den Betreiber dann ein Organisationsverschulden.