Das Sachgebiet
Jugendschutz im Internet

Problemstellungen im Bereich des Handelns im Internet ergeben sich gleichwertig für Verbraucher und Unternehmer. Im Sachgebiet Neue Medien - Internet - werden wir als Gutachter und Berater jedoch überwiegend für Gerichte und Unternehmen sowie Freiberufler tätig, da üblicherweise insbesondere diese Gruppe einen erhöhten Beratungsbedarf zur eigenen Beurteilung technischer Fragestellungen oder von vergebenen Werkaufträgen hat.

Das Sachgebiet Neue Medien - Internet - ist im Katalog des Sachverständigenwesens der Industrie- und Handelskammern auch wenig nachvollziehbaren Gründen namentlich so nicht zu finden. Dennoch nutzen wir den Begriff zur fachlich genauen Umschreibung unseres Sachgebiets.

Es umfasst sämtliche Problem- und Fragestellungen, die sich aus einer geschäftlichen Tätigkeit im Internet ergeben. Insbesondere bearbeiten wir Fragestellungen, die sich aus Werkaufträgen von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) an Internet-Agenturen, Webdesigner, Programmierer und sonstige Dienstleister mit Internetbezug ergeben.

Das Sachgebiet selbst bleibt aufgrund der ständigen technischen Fortentwicklung in seiner Umschreibung offen. Die bisher ergangene Rechtsprechung zeigt völlig neuartige Tätigkeitsfelder für IT-Sachverständige mit sehr spezifischen Anforderungen, z. B. hinsichtlich des Vertragsschlusses im Internet.

Immo W. Fietz - Jugendschutzbeauftragter

Jugendschutzbeauftragter im Internet seit 2003

Herr Fietz, der Ihnen zu allen Fragen des Jugendmedienschutzes als kompetenter Ansprechpartner weiterhilft, weist die gesetzlich geforderte pädagogische Fachkunde durch mehr als sechsjährige berufliche Arbeit in der Ausbildung jugendlicher Heranwachsender nach und mehr als vierjähriger Tätigkeit als Jugendschutzbeauftragter, auch im kommunalen Bezug. Er kennt die Sorgen der Eltern und das Problem der fehlenden Medienkompetenz aus der täglichen Beratungspraxis.

Darüber hinaus verfügt der Jurist und Betriebswirt über zivil- und strafrechtliche sowie betriebswirtschaftliche Studienkenntnisse aus zwei Studiengängen und ist umfangreich mit den gesetzlichen Anforderungen in der Praxis vertraut.

Die technischen Kenntnisse, die zur Beratung der zu betreuenden Anbieter notwendig sind und u. a. zur Auswahl des richtigen Altersverifikationssystems und des Einsatzes und der Gestaltung der diversen Medien benötigt werden, halten wir im Agenturbetrieb durch aktuelle Internet-Projekte und besonderes Engagement im Bereich dieser Internet-Technologien auf dem neusten Stand.

Immo W. Fietz

Immo W. Fietz, Jahrgang 1970, ist gelernter Programmierer, studierter Jurist und Betriebswirt sowie IT-Sachverständiger. Seit 2000 ist er Gründer und Geschäftsführer des Unternehmens FIETZ.MEDIEN GmbH.

  • Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) IT-Recht
  • Staatlich Geprüfter Betriebswirt -Wirtschaftsinformatik-
  • Jugendschutzbeauftragter im Internet
  • IT-Sachverständiger und Gutachter
  • Verbandstätigkeit & Mitgliedschaften:
    - Bundesverband der Wirtschaftsjuristen e. V., Präsident 2010 - 2021
    - Kritisches Mitglied der Industrie- und Handelskammer Lüneburg
    - Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte e. V.
    - Bundesverband deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e. V.
FIETZ.MEDIEN die Internet-GmbH ist eingetragenes Unternehmen bei brainGuide ProvenExpert - It's all about trust.

Aufsätze & Veröffentlichtungen (Auszug)

  • Fietz, Immo W., Betriebswirtschaftliche Entscheidungshilfe für den Aufbau eines Online-Shops in kleineren und mittleren Unternehmen, 2001;
  • Fietz, Immo W., Gesetzliche Informationspflichten aus Sicht eines Online-Shop-Betreibers, 2003;
  • Fietz, Immo W., Aufbau eines Online-Shops unter Aspekten der Kundenbindung, Customer Relationship Management, 2004;
  • Fietz, Immo W., Wächter über die guten Sitten, in: Internet World, Neue Medienges. Ulm mbH, Ausgabe 05/2005, S. 44 - 46;
  • Fietz, Immo W., Der Jugendschutzbeauftragte im Internet, in: Der Adversario, Dok. 265-05042/2005, 2005;
  • Fietz, Immo W., Der rechtskonforme Gestaltung eines Online-Shops im Internet, in: Der Adversario, Dok. 270-05042/2005, 2005;

Nicht sicher?

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Problemstellung in das Sachgebiet des Jugendschutzes fällt, schildern Sie uns Ihre Situation. Wir helfen gerne weiter!

Anfrage / Beratung

Mit diesem Formular können Sie Ihre Problemstellung kurz schildern und z. B. mit uns einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren bzw. vorschlagen. Hilfreich sind Angaben zu einer Domain, zum eingesetzten System, zur Branche und zu ggf. bereits eingesetzten Jugendschutzmaßnahmen.

Wenn Sie spezifische Fragen zum Thema Jugendschutz haben oder weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte und wir bemühen uns Ihnen so schnell wie möglich zu antworten.

Wir sind bemüht, alle Fragen innerhalb eines Werktages zu beantworten. 

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzrichtlinien.

Jugendschutzbeauftragter im Internet

Der Jugendschutzbeauftragte ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält. Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische oder gewaltverherrlichenden Content beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus.

Nutzen Sie unseren Service und lassen Sie sich von uns in Fragen des Jugendschutzes im Internet beraten, bevor Sie durch eine Abmahnung oder Strafanzeige weiteren Schaden haben. Unwissenheit und laienhaftes Vorgehen schützt Sie nicht vor Ordnungsgeldern oder Sperrungsverfügungen.

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