Leistungen

Von kurzen Stellungsnahmen bis zu individuellen Altersverifikationssystemen.

Individuelle und umfangreiche Beratung
aus 20 Jahren Erfahrung im Jugendschutz

  • Beratung

    Wir sind bemüht, alle Fragen innerhalb eines Werktages zu beantworten. Gerne können Sie mit uns auch einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren.

  • Kompetenter Rat

    Nutzen Sie unseren Service als Jugendschutzbeauftragter und lassen Sie Ihr Internet-Angebot prüfen, bevor Sie oder unsere Kinder Schaden nehmen.

  • Tätigkeiten

    Wir erfüllen Ihre gesetzliche Pflicht zur Stellung eines Jugendschutzbeauftragten im Internet und beraten Sie auch gerne zu Ihrem individuellen Angebot.

  • Zertifizierung

    Zur Qualitätssicherung stufen wir Ihr Angebot ein und vergeben bei Eignung ein entsprechendes Siegel.

Praxisbeispiele

Der Einsatz eines Jugendschutzbeauftragten in der Praxis im Internet ist vielfältig.

Unser Angebot richtet sich insbesondere an kleinere und mittlere Internet-Anbieter, die sich gegen den Anschluss an die FSM e.V. entscheiden oder denen die Aufnahme dort verwehrt wird.

Wir halten einen Rechtsanwalt in Fällen der Rechtsberatung und gerichtlichen Streitigkeiten für Sie bereit, der jedoch nur kostet, wenn er durch Sie beauftragt wird. 

Wie geht es weiter?

Entscheiden Sie sich für uns und Sie haben einen starken Partner an Ihrer Seite, der Sie mit Fachkompetenz und Erfahrung in den relevanten Bereichen mit Praxisbezug unterstützt und Ihnen wichtige Schlüsselinformationen zur erfolgreichen Realisierung Ihrer Projekte liefert!

Unsere Leistungen

Der Jugendschutzbeauftragte ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält. Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische oder gewaltverherrlichenden Content beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus.

Wird trotz Notwendigkeit kein Jugendschutzbeauftragter bestellt, droht nach § 24 Abs. 1 Nr. 8 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) eine Geldbuße von bis zu 500.000,00 Euro. Weitere zivil- und strafrechtliche Umstände können hinzutreten. Es gilt also auch für kleinere Anbieter kritischer Inhalte im Internet nicht allein aus Kostengründen und zur Minimierung der juristischen Angriffsflächen sorgfältig zu prüfen, ob ein Jugendschutzbeauftragter bestellt werden muss oder nicht.

Nutzen Sie unseren Service und lassen Sie sich von uns in Fragen des Jugendschutzes im Internet beraten, bevor Sie durch eine Abmahnung oder Strafanzeige weiteren Schaden haben. Unwissenheit und laienhaftes Vorgehen schützt Sie nicht vor Ordnungsgeldern oder Sperrungsverfügungen.

Warum für unsere Leistungen entscheiden?

Unser Angebot richtet sich insbesondere an kleinere und mittlere Internet-Anbieter, die sich gegen den Anschluss an die FSM e.V. entscheiden oder denen die Aufnahme dort verwehrt wird. Wir halten einen Rechtsanwalt in Fällen der Rechtsberatung und gerichtlichen Streitigkeiten für Sie bereit, der jedoch nur kostet, wenn er durch Sie beauftragt wird. So reduzieren Sie Ihre Fix-Kosten, erhalten eine professionelle Begleitung und gewährleisten Jugendmedienschutz auf einem hohen Niveau.

  • Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten nach § 7 JMStV
  • Minimierung Ihres Kostenrisikos (durch Bußgeldbescheide und Abmahnungen)
  • Keine weitere Kosten durch unsere Monatspauschale
  • Rat und Tat an Ihrer Seite mit unserer starken Partnerschaft
  • Beratung und Sichtung durch diplomierte Wirtschaftsjuristen
  • Besuch Ihres Angebots mit wichtigen Hinweisen
  • Dauerhafte Reduzierung Ihrer Fix-Kosten
  • Steigerung der Kundenzufriedenheit durch wirksamen Jugendschutz auf hohem Niveau
  • Qualitätssicherung durch unsere Prüfzertifizierung
  • Bei uns bezahlen Sie nur, was Sie abgeschlossen haben. Es fallen keine zusätzlichen Beratungsrechnungen für Telefon- oder Email-Beratung über die anfallenden Verbindungskosten hinaus an.

Unsere Leistungen & Vertragsbedingungen

Sie können unsere Leistungen ab 9,90 EUR je Domain im Monat zzgl. MwSt in Anspruch nehmen. Für jede weitere Domain gewähren wir einen Rabatt von 30% je Domain. Dabei zahlen Sie nur die Domains, die tatsächlich auf unterschiedliche Projekte verweisen. Bitte teilen Sie uns per E-Mail oder Post Ihre Problemstellung bei umfangreicheren Fragen mit der Bitte um ein Angebot mit.


Zu unserer Beauftragung übersenden Sie uns bitte den unterschriebenen Vertrag per Briefpost oder Telefax. Gerne können Sie auch das PDF-Dokument mit Ihrer Unterschrift einscannen und uns per Email zusenden. Alternativ können Sie uns sofort online beauftragen.

Sie erhalten von uns im Anschluss wichtige Hinweise zum weiteren Ablauf. Dabei fordern wir ggf. fehlende Informationen an. Ebenfalls erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bequem per Überweisung oder Lastschrift ausgleichen können. Stellen Sie Ihre Fragen zum Thema. Wir sind für Sie da.

Anfrage / Beratung

Mit diesem Formular können Sie Ihre Problemstellung kurz schildern und z. B. mit uns einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren bzw. vorschlagen. Hilfreich sind Angaben zu einer Domain, zum eingesetzten System, zur Branche und zu ggf. bereits eingesetzten Jugendschutzmaßnahmen.

Wenn Sie spezifische Fragen zum Thema Jugendschutz haben oder weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte und wir bemühen uns Ihnen so schnell wie möglich zu antworten.

Wir sind bemüht, alle Fragen innerhalb eines Werktages zu beantworten. 

Bitte beachten Sie unsere   Datenschutzrichtlinien.

Jugendschutzbeauftragter im Internet

Der Jugendschutzbeauftragte ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält. Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische oder gewaltverherrlichenden Content beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus.

Nutzen Sie unseren Service und lassen Sie sich von uns in Fragen des Jugendschutzes im Internet beraten, bevor Sie durch eine Abmahnung oder Strafanzeige weiteren Schaden haben. Unwissenheit und laienhaftes Vorgehen schützt Sie nicht vor Ordnungsgeldern oder Sperrungsverfügungen.

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