Muss ein Jugendschutzbeauftragter ein Rechtsanwalt sein?
Nein, die gesetzlichen Anforderungen an den Jugendschutzbeauftragten liegen nicht im Rechtsberatungsbereich (OLG Düsseldorf, Az 20 U 7/03). Rechtsanwälte sind nach unserer Auffassung grundsätzlich auch nicht pauschal geeignet, da diesen meist technische und pädagogische Kenntnisse fehlen. Der Jugendschutzbeauftragte soll in erster Linie in den Belangen des Jugendschutzes beraten und Inhalte prüfen, sowie hier Lösungsvorschläge unterbreiten.