Jugendschutzbeauftragter im Internet bestellen.

Wir erfüllen die gesetzliche Pflicht zur Stellung eines Jugendschutzbeauftragten im Internet nach § 7 Abs. I JMStV.

Jugendschutzbeauftragter im Internet

Ein Jugendschutzbeauftragter ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot Entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält (§7 Abs. I JMStV) oder Sie eine Suchmaschine betreiben.

Nutzen Sie unseren Service als Jugendschutzbeauftragter und lassen Sie Ihr Angebot prüfen, bevor Sie oder unsere Kinder Schaden nehmen. Unwissenheit und laienhaftes Vorgehen schützt Sie nicht vor Ordnungsgeldern oder anderen möglichen Folgen.

Siegel - Mitglied beim BDSF - Bundesverband deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.

Individuelle und
umfangreiche Beratung

Alle Leistungen »
  • Beratung

    Wir sind bemüht, alle Fragen innerhalb eines Werktages zu beantworten. Gerne können Sie mit uns auch einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren.

  • Kompetenter Rat

    Nutzen Sie unseren Service als Jugendschutzbeauftragter und lassen Sie Ihr Internet-Angebot prüfen, bevor Sie oder unsere Kinder Schaden nehmen.

  • Tätigkeiten

    Wir erfüllen Ihre gesetzliche Pflicht zur Stellung eines Jugendschutzbeauftragten im Internet und beraten Sie auch gerne zu Ihrem individuellen Angebot.

  • Zertifizierung

    Zur Qualitätssicherung stufen wir Ihr Angebot ein und vergeben bei Eignung ein entsprechendes Siegel.


Mehr als

20

Jahre Erfahrung im Jugendschutz


Mehr als

200

Beratungen jährlich


Tätig an über

753

Amts- und Landgerichten


Beratung innerhalb von

24

Stunden möglich

Informationen zum Jugendschutz im Internet

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Das Sachgebiet - Neue Medien / Internet

Problemstellungen im Bereich des Handelns im Internet ergeben sich gleichwertig für Verbraucher und Unternehmer. Im Sachgebiet Neue Medien - Internet - werden wir als Gutachter und Berater jedoch überwiegend für Gerichte und Unternehmen sowie Freiberufler tätig, da üblicherweise insbesondere diese Gruppe einen erhöhten Beratungsbedarf zur eigenen Beurteilung technischer Fragestellungen oder von vergebenen Werkaufträgen hat.

Das Sachgebiet Neue Medien - Internet - ist im Katalog des Sachverständigenwesens der Industrie- und Handelskammern auch wenig nachvollziehbaren Gründen namentlich so nicht zu finden. Dennoch nutzen wir den Begriff zur fachlich genauen Umschreibung unseres Sachgebiets.

Mehr über: Sachgebiet Neue Medien / Internet

Praxisbeispiele

Der Einsatz eines Jugendschutzbeauftragten in der Praxis im Internet ist vielfältig.

Unser Angebot richtet sich insbesondere an kleinere und mittlere Internet-Anbieter, die sich gegen den Anschluss an die FSM e.V. entscheiden oder denen die Aufnahme dort verwehrt wird.

Wir halten einen Rechtsanwalt in Fällen der Rechtsberatung und gerichtlichen Streitigkeiten für Sie bereit, der jedoch nur kostet, wenn er durch Sie beauftragt wird. 

Insofern Sie einen Jugendschutzbeauftragten bestellt haben, hat dieser in der Regel bereits eine Einstufung des Angebots vorgenommen und ihnen z. B. mitgeteilt, dass sie ihr Angebot frei betreiben dürfen, wenn sie dies von kindgerechten Inhalten trennen (§5 Abs. 3 JMStV n. F.). In der Regel wird ein Angebot dann mit der Altersstufe 12 klassifiziert (§5 Abs. 1 Nr. 2 JMStV n. F.).

Hat der Jugendschutzbeauftragte ihnen Auflagen gemacht und z. B. gefordert, dass ein einfaches System zur Altersverifizierung eingesetzt werden soll oder eine Sendezeitbeschänkung, die es auch im alten JMStV gab, vorgenommen werden soll, dann liegt hier die Altersstufe 16 vor (§5 Abs. 1 Nr. 3 JMStV n. F.).

Wurde empfohlen, ein System für geschlossene Benutzergruppen (AVS) einzusetzen oder wird dies bereits eingesetzt, dann liegt die Altersstufe 18 vor (§5 JMStV n. F.).

Wir bieten Ihnen für einen monatlichen Pauschalpreis, den wir je betreuende Domain abrechnen, die Stellung als Jugendschutzbeauftragter, der die gesetzlichen Anforderungen nach § 7 JMStV in der Fachkunde erfüllt.

Wir beraten Sie in allen Fragen des Jugendschutzes im Internet, sind Ansprechpartner für Ihre Nutzer, schlagen Ihnen Altersverifikationssysteme (AVS) vor und vieles mehr. Darüber hinaus vergeben wir ein Qualitätssiegel für Angebote, die unsere Prüfkriterien erfüllen.

Für Erotik-Online-Shops benötigen Sie ein Shop-System, das auf der einen Seiten rechtskonform ist und auf der anderen Seite den Online-Handel komfortabel, auch aus Nutzer-Sicht, abwickelt.

Die oft vorgeschlagenen einfachen Warenkorbsysteme, die viele Adult-Webmaster einsetzen, erfüllen meist noch nicht einmal im Ansatz die gesetzlichen Erfordernisse seit der Schuldrechtsreform 2002 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Preisangaben müssen für den Käufer transparent angegeben sein und der Betreiber muss eine Vielzahl von gesetzlichen Informationspflichten realisieren, will er das Risiko minimieren, von einem Mitbewerber oder einem Verbraucherverband abgemahnt zu werden.

Zusätzlich spielt meist auch die Kostenproblematik eine Rolle. Nur Open Source Software ist in vielen Fällen lizenzkostenfrei zu erhalten. Nutzen Sie diesen Vorteil für Ihr Online-Geschäft?

Wenn Sie Artikel des Segments "über 18" verkaufen wollen, müssen Sie als Shop-Betreiber sicherstellen, dass auch nur derjenige Käufer in Ihrem Shop einkaufen kann, der sich entsprechend verifiziert hat.

Zunächst ist zu unterscheiden zwischen Jugendschutzprogrammen und Altersverifikationssystemen (AVS) für geschlossene Benutzergruppen. Die gesetzlichen Vorgaben für Jugendschutzprogramme sind im § 11 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages geregelt. Danach müssen Jugendschutzprogramme einen nach Altersstufen differenzierten Zugang zu entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten bieten, während bei geschlossenen Benutzergruppen sichergestellt sein muss, dass Minderjährigen der Zugriff auf einfach pornografische, indizierte oder schwer jugendgefährdende Telemedien verwehrt wird.

Wie geht es weiter?

Entscheiden Sie sich für uns und Sie haben einen starken Partner an Ihrer Seite, der Sie mit Fachkompetenz und Erfahrung in den relevanten Bereichen mit Praxisbezug unterstützt und Ihnen wichtige Schlüsselinformationen zur erfolgreichen Realisierung Ihrer Projekte liefert!

Erfahrungen & Bewertungen zu FIETZ die Digital-Agentur

Nach einer Abmahnung haben wir weitere Maßnahmen zum Thema Jugendschutz ergreifen müssen. Zusätzliche Beratung bietet uns nun Jugendschutzbeauftragter.com.

Madeleine K

Madeleine K

Inhaberin eines Erotik-Portals

Jugendliche haben in unserem Casino nichts zu suchen. Daher haben wir zusammen mit dem Jugendschutzbeauftragten ein AVS integriert, was Minderjährige von vornherein ausschließt.

Johann F.

Johann F.

Manager - Online Casino

Bei der großen Anzahl unserer Videos & Uploader müssen wir immer ein Auge darauf haben, welche Inhalte wir veröffentlichen dürfen und welche nicht.

Daniela Schulze

Daniela Schulze

Video-Plattform

Anfrage / Beratung

Mit diesem Formular können Sie Ihre Problemstellung kurz schildern und z. B. mit uns einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren bzw. vorschlagen. Hilfreich sind Angaben zu einer Domain, zum eingesetzten System, zur Branche und zu ggf. bereits eingesetzten Jugendschutzmaßnahmen.

Wenn Sie spezifische Fragen zum Thema Jugendschutz haben oder weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte und wir bemühen uns Ihnen so schnell wie möglich zu antworten.

In der Regel beantworten wir alle eingehenden Anfragen und Kontaktaufnahmen innerhalb von 24 Stunden.

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzrichtlinien.

Jugendschutzbeauftragter im Internet

Der Jugendschutzbeauftragte ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält. Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische oder gewaltverherrlichenden Content beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus.

Nutzen Sie unseren Service und lassen Sie sich von uns in Fragen des Jugendschutzes im Internet beraten, bevor Sie durch eine Abmahnung oder Strafanzeige weiteren Schaden haben. Unwissenheit und laienhaftes Vorgehen schützt Sie nicht vor Ordnungsgeldern oder Sperrungsverfügungen.

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