Jugendschutzbeauftragter im Internet bestellen.

Wir erfüllen die gesetzliche Pflicht zur Stellung eines Jugendschutzbeauftragten im Internet nach § 7 Abs. I JMStV.

 
Bestwertungen auf ProvenExpert

Unterschrift Internetgutachter FIETZ
Jugendschutzbeauftragter im Internet - Portrait von Immo W. Fietz

Individuelle und
umfangreiche Beratung

Alle Leistungen »
  • Beratung

    Wir sind bemüht, alle Fragen innerhalb eines Werktages zu beantworten. Gerne können Sie mit uns auch einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren.

  • Kompetenter Rat

    Nutzen Sie unseren Service als Jugendschutzbeauftragter und lassen Sie Ihr Internet-Angebot prüfen, bevor Sie oder unsere Kinder Schaden nehmen.

  • Tätigkeiten

    Wir erfüllen Ihre gesetzliche Pflicht zur Stellung eines Jugendschutzbeauftragten im Internet und beraten Sie auch gerne zu Ihrem individuellen Angebot.

  • Zertifizierung

    Zur Qualitätssicherung stufen wir Ihr Angebot ein und vergeben bei Eignung ein entsprechendes Siegel.

Mehr als
0
Jahre Erfahrung im Jugendschutz
Mehr als
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Beratungen jährlich
Tätig an
0
Amts- und Landgerichten
Beratung innerhalb von
0
Stunden möglich

Neueste Beiträge

Viele Webseiten-Betreiber unterliegen der Pflicht, einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen, wenn jugendgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte angeboten werden. Aber kann man sich auch selbst oder einen Mitarbeiter zum Jugendschutzbeauftragten bestellen?
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Praxisbeispiele

Der Einsatz eines Jugendschutzbeauftragten in der Praxis im Internet ist vielfältig.

Unser Angebot richtet sich insbesondere an kleinere und mittlere Internet-Anbieter, die sich gegen den Anschluss an die FSM e.V. entscheiden oder denen die Aufnahme dort verwehrt wird.

Wir halten einen Rechtsanwalt in Fällen der Rechtsberatung und gerichtlichen Streitigkeiten für Sie bereit, der jedoch nur kostet, wenn er durch Sie beauftragt wird. 

Wie geht es weiter?

Entscheiden Sie sich für uns und Sie haben einen starken Partner an Ihrer Seite, der Sie mit Fachkompetenz und Erfahrung in den relevanten Bereichen mit Praxisbezug unterstützt und Ihnen wichtige Schlüsselinformationen zur erfolgreichen Realisierung Ihrer Projekte liefert!

Anfrage / Beratung

Mit diesem Formular können Sie Ihre Problemstellung kurz schildern und z. B. mit uns einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren bzw. vorschlagen. Hilfreich sind Angaben zu einer Domain, zum eingesetzten System, zur Branche und zu ggf. bereits eingesetzten Jugendschutzmaßnahmen.

Wenn Sie spezifische Fragen zum Thema Jugendschutz haben oder weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte und wir bemühen uns Ihnen so schnell wie möglich zu antworten.

In der Regel beantworten wir alle eingehenden Anfragen und Kontaktaufnahmen innerhalb von 24 Stunden.

Bitte beachten Sie unsere   Datenschutzrichtlinien.

Jugendschutzbeauftragter im Internet

Der Jugendschutzbeauftragte ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält. Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische oder gewaltverherrlichenden Content beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus.

Nutzen Sie unseren Service und lassen Sie sich von uns in Fragen des Jugendschutzes im Internet beraten, bevor Sie durch eine Abmahnung oder Strafanzeige weiteren Schaden haben. Unwissenheit und laienhaftes Vorgehen schützt Sie nicht vor Ordnungsgeldern oder Sperrungsverfügungen.

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