Jugendschutzbeauftragter: E-PostIdent als Jugendschutzkonzept durch KJM positiv bewertet

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat mit E-Postident der Deutschen Post AG ein weiteres so genanntes übergreifendes Jugendschutz-Konzept zur Altersprüfung positiv bewertet. E-Postident ist ein weiteres Produkt neben dem E-Postbrief der Deutschen Post, den die KJM bereits im September 2011 positiv bewertet hatte.



Je nach Jugendschutzproblematik sieht das übergreifende Konzept abgestufte technische Schutzmechanismen vor. E-Postident ist damit nicht nur als ein technisches Mittel für entwicklungsbeeinträchtigende Telemedien-Inhalte, sondern auch als Altersverifikationssystem (AVS) bei bestimmten indizierten und offensichtlich schwer jugendgefährdenden Angeboten zur Sicherstellung einer so genannten "geschlossenen Benutzergruppe" für Erwachsene vorgesehen.

Bevor E-Postident zum Einsatz kommen kann, ist eine Registrierung des Kunden für den E-Postbrief Voraussetzung. Zum E-Postbrief können sich nur Personen anmelden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Im Rahmen der Registrierung für den "E-Postbrief" über das Post-Ident-Verfahren ist eine gesicherte Identifikation mit Altersprüfung im persönlichen Kontakt unter Vorlage von amtlichen Ausweisdaten nötig.

Für den Zugang zu geschlossenen Benutzergruppen muss der volljährige Nutzer nach einer Weiterleitung vom Anbieter zum System E-Postident in einer Maske seine E-Postbrief-Zugangsdaten (E-Postbrief-Adresse und persönliches Passwort) und eine individuelle Handy-TAN eingeben.

Setzt der Anbieter zukünftig den E-Postbrief als technisches Mittel für den Zugang zu entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten ein, muss der Nutzer - wiederum nach einer Weiterleitung vom Anbieter zum System E-Postident - in einer Maske nur seine E-Postbrief-Adresse und sein persönliches Passwort eingeben. Die Authentifizierung mittels Handy-TAN entfällt.

Um Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit zu geben, bietet die KJM interessierten Anbietern und Unternehmen an, ihre Konzepte zum technischen Jugendmedienschutz daraufhin zu überprüfen, ob sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Die KJM bewertet auch Teillösungen (Module). Diese ermöglichen den Anbietern eine leichtere Umsetzung in der Praxis: So besteht für Anbieter die Möglichkeit, positiv bewertete Module im Baukastenprinzip zu Gesamtlösungen geschlossener Benutzergruppen oder technischer Mittel zu kombinieren, die dann den Anforderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) entsprechen. Module können beispielsweise Verfahren nur für die Stufen der Identifizierung oder der Authentifizierung oder andere wesentliche Bestandteile eines Altersverifikationssystems sein.

Die KJM kam nach Prüfung des übergreifenden Konzepts des E-Postident der Deutschen Post AG zu dem Ergebnis, dass es bei entsprechender Umsetzung die gesetzlichen Anforderungen des JMStV erfüllt. Damit gibt es nun sechs übergreifende Jugendschutzkonzepte mit AVS als Teilelementen. Dazu kommen derzeit 25 positiv bewertete Konzepte für Altersverifikationssysteme und acht Konzepte für technische Mittel.

Quelle: Pressemitteilung der Kommission für Jugendmedienschutz vom 30.05.2012

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