Hier haben wir Ihnen häufige Fragen rund um Jugendschutz, Vertrag und Technik zusammengestellt. Wählen Sie eines der unten angeführten FAQ-Themen, dann eine FAQ. Sollten Sie eine Frage haben, welche hier nicht beantwortet ist, sprechen Sie uns an. Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Frequently Asked Questions (FAQ) - Hier finden Sie unsere Antworten auf häufige Fragen rund um Jugendschutz, Technik und Vertrag. Gerne beantworten wir Ihre Fragen, bitte sprechen Sie uns an.
Hier beantworten wir Ihnen die im öffentlichen Bereich durch Mandanten gestellten Fragen rund um das Thema Jugendschutz und Bestellung des Jugendschutzbeauftragten. Bitte scheuen Sie sich nicht, uns auch direkt per Telefon oder E-Mail anzusprechen, sollten Sie Fragen zum Thema haben.
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Die Kündigung kann jederzeit zum Ablauf der 12-monatigen Vertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat erfolgen. Wir berechnen für die Kündigung keine Gebühren.
Grundsätzlich benötigt jedes Internet-Angebot, dass jugendgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte bereithält einen Jugendschutzbeauftragten. Dazu gehören unter anderem auch Erotik-Angebote, Shops mit einschlägigem Foto-Material im Dessous- oder Erotik-Bereich, gewaltverherrlichende Spieleseiten oder auch Swinger-Websites.
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