Leistungen

  • Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten nach § 7 JMStV
  • Alterseinstufung und vollständige Nennung im Impressum
  • Minimierung Ihres Kostenrisikos
  • Keine weitere Kosten durch unsere Monatspauschale
  • Rat und Tat an Ihrer Seite mit unserer starken Partnerschaft
  • Beratung und Sichtung durch diplomierte Wirtschaftsjuristen
  • Besuch Ihres Angebots mit wichtigen Hinweisen
  • Dauerhafte Reduzierung Ihrer Fix-Kosten
  • Steigerung der Kundenzufriedenheit
  • Qualitätssicherung durch unsere Prüfzertifizierung

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Jugendschutzbeauftragter im Internet

Der Jugendschutzbeauftragte ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält. Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische oder gewaltverherrlichenden Content beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus.

Nutzen Sie unseren Service und lassen Sie sich von uns in Fragen des Jugendschutzes im Internet beraten, bevor Sie durch eine Abmahnung oder Strafanzeige weiteren Schaden haben. Unwissenheit und laienhaftes Vorgehen schützt Sie nicht vor Ordnungsgeldern oder Sperrungsverfügungen.

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