JMStV - Wie geht es weiter?

Nachdem der Landtag in Nordrhein-Westfallen dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in der neuen Fassung nicht zugestimmt hat, bleibt weiterhin der JMStV in der Fassung von 2003 in Kraft. Damit ist jedoch nicht das Ende dieses Gesetzes beschlossen worden, sondern eine erneute Diskussion um den Jugendschutz im Internet und den dazugehörigen gesetzlichen Regelungen.


Und es bleibt ein fader Beigeschmack, wie FOCUS online titelt. Ist es doch nicht gelungen, die neuen - an sich sinnvollen - Filterregelungen, aufgrund einer breiten Kampagne weniger schlecht informierter Internet-Nutzer, zu verankern. Die in der so genannten Blogger-Szene verbreitete Fehlinformation, dass alle Anbieter, Blogger, Webseitenbetreiber ihre Angebot zu labeln hätten, war und ist schlicht falsch gewesen.

Ausschliesslich Angebote, die bereits nach dem alte JMStV zu Jugendschutzmassnahmen verpflichtet gewesen sind, hätten handeln müssen. Alle anderen Massnahmen waren freiwillige Massnahmen und als solche auch einzustufen. Einen echten Schaden hätte weder die Informationsfreiheit noch das Netz genommen, gewonnen hätten nur Kinder und Jugendliche.

Die Abgeordneten des Landtags in NRW - alle anderen Landtage und Ministerpräsidenten hatten bereits zugestimmt - konnten oder wollten diese Kampagne nicht als die begreifen, die es ist und entschieden sich gegen den JMStV. Damit trafen sie auch eine klare Entscheidung gegen den so genannten Family-Filter, der es zuverlässig Eltern, Schulen und anderen Einrichtungen erlaubt, nur deutsche durch das Label für eine bestimmte Altersstufe freigegebene Seiten Kindern und Jugendlichen anzuzeigen. Das Netz wäre ein Stück sicherer für Kinder und Jugendliche geworden, und zwar ohne, dass Erwachsene davon betroffen worden wären.

Die Politik wird den JMStV nun erneut auf die Tagesordnung nehmen und es ist fast sicher, dass dieser in 2011 in geänderter Form dennoch verabschiedet wird. Absurd wird es jedoch, wenn die AK Zensur - mit Alvar Freude weit voran - fordert, hier stärker beteiligt zu werden. Dafür hat der Bürger wenig Verständnis. Die Betroffenen eines Gesetzes über ihre eigenen Sanktionen und Massnahmen entscheiden zu lassen und dort massgeblichen Einfluss zuzulassen wäre so sinnentleert, wie einen Vergewaltiger in der Strafbemessung im Strafgesetzbuch mitwirken zu lassen. Das sollte allein den gewählten Volksvertretern und ihren Fachleuten in der Gesetzesformulierung überlassen bleiben, die dieses Mal insbesondere bei der Systematik ein wenig genauer hinschauen sollten, um von vorneherein Angriffsflächen, die es insbesondere im Bereich der "fremden Inhalte" gab, auszumerzen.

Wir sind gespannt, wie der neue JMStV am Ende in 2011 aussehen wird und verfolgen dieses Thema interessiert und aktuell weiter.

Das könnte Sie auch interessieren...

Sie haben Fragen?

Bitte beachten Sie unsere   Datenschutzrichtlinien.

Jugendschutzbeauftragter im Internet

Der Jugendschutzbeauftragte ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält. Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische oder gewaltverherrlichenden Content beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus.

Nutzen Sie unseren Service und lassen Sie sich von uns in Fragen des Jugendschutzes im Internet beraten, bevor Sie durch eine Abmahnung oder Strafanzeige weiteren Schaden haben. Unwissenheit und laienhaftes Vorgehen schützt Sie nicht vor Ordnungsgeldern oder Sperrungsverfügungen.

PayPal Haftpflicht sicher ICRA

Kontakt

FIETZ.MEDIEN GmbH
Schlepegrellstr. 54
29223 Celle

 info@jugendschutzbeauftragte.net
05141 204 892 0

Logo: JugendSchutzBeauftragte.Net
Beratung 05141 204 892 0 Antrag
4