Unsere Leistungen

Der Jugendschutzbeauftragte ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält. Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische oder gewaltverherrlichenden Content beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus.

Wird trotz Notwendigkeit kein Jugendschutzbeauftragter bestellt, droht nach § 24 Abs. 1 Nr. 8 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) eine Geldbuße von bis zu 500.000,00 Euro. Weitere zivil- und strafrechtliche Umstände können hinzutreten. Es gilt also auch für kleinere Anbieter kritischer Inhalte im Internet nicht allein aus Kostengründen und zur Minimierung der juristischen Angriffsflächen sorgfältig zu prüfen, ob ein Jugendschutzbeauftragter bestellt werden muss oder nicht.

Nutzen Sie unseren Service und lassen Sie sich von uns in Fragen des Jugendschutzes im Internet beraten, bevor Sie durch eine Abmahnung oder Strafanzeige weiteren Schaden haben. Unwissenheit und laienhaftes Vorgehen schützt Sie nicht vor Ordnungsgeldern oder Sperrungsverfügungen.

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 Unsere Leistungen

Wir bieten Ihnen für einen monatlichen Pauschalpreis, den wir je betreuende Domain abrechnen, die Stellung als Jugendschutzbeauftragter, der die gesetzlichen Anforderungen nach § 7 JMStV in der Fachkunde erfüllt.

Wir beraten Sie in allen Fragen des Jugendschutzes im Internet, sind Ansprechpartner für Ihre Nutzer, schlagen Ihnen Altersverifikationssysteme vor und vieles mehr. Darüber hinaus vergeben wir ein Qualitätssiegel für Angebote, die unsere Prüfkriterien erfüllen.

 Warum sollten Sie sich für unsere Leistungen entscheiden?

Unser Angebot richtet sich insbesondere an kleinere und mittlere Internet-Anbieter, die sich gegen den Anschluss an die FSM e.V. entscheiden oder denen die Aufnahme dort verwehrt wird. Wir halten einen Rechtsanwalt in Fällen der Rechtsberatung und gerichtlichen Streitigkeiten für Sie bereit, der jedoch nur kostet, wenn er durch Sie beauftragt wird. So reduzieren Sie Ihre Fix-Kosten, erhalten eine professionelle Begleitung und gewährleisten Jugendmedienschutz auf einem hohen Niveau.

  • Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten nach § 7 JMStV
  • Minimierung Ihres Kostenrisikos
    (durch Bußgeldbescheide und Abmahnungen)
  • Keine weitere Kosten durch unsere Monatspauschale
  • Rat und Tat an Ihrer Seite mit unserer starken Partnerschaft
  • Beratung und Sichtung durch diplomierte Wirtschaftsjuristen
  • Besuch Ihres Angebots mit wichtigen Hinweisen
  • Dauerhafte Reduzierung Ihrer Fix-Kosten
  • Steigerung der Kundenzufriedenheit durch wirksamen Jugendschutz auf hohem Niveau
  • Qualitätssicherung durch unsere Prüfzertifizierung

Bei uns bezahlen Sie nur, was Sie abgeschlossen haben. Es fallen keine zusätzlichen Beratungsrechnungen für Telefon- oder Email-Beratung über die anfallenden Verbindungskosten hinaus an.

 Haftpflichtversicherung

Obwohl wir keiner gesetzlichen oder berufsrechtlichen Pflicht unterliegen, unsere Beratungstätigkeit durch eine Haftpflichtversicherung abzusichern, verfügen wir im Sinne unserer Kunden über eine derartige Versicherung, die für Vermögensschäden, die durch unsere Tätigkeit entstehen könnten, bis zu einer Summe von 100.000 Euro im Einzelfall eintritt.

 Unsere Leistungen & Vertragsbedingungen

  • Namentliche Stellung eines Jugendschutzbeauftragten
    in Ihrem Impressum - auch für Ihre Nutzer
  • Sichtung Ihres Angebots mit wichtigen Tips und Hinweisen
  • Teilnahme an der Qualitätszertifizierung
  • Erreichbarkeit eines Jugendschutzbeauftragten für Ihre Nutzer
  • Überprüfung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
    hinsichtlich der Erfordernisse im Jugendschutz
  • Beratung und Anprechpartner für Ihre Projekte im Planungs-, Herstellungs- und Betriebsprozess
  • Begleitung und Schulung Ihres internen Jugendschutzbeauftragten und Ihrer Mitarbeiter
  • Informationsmittler für Aufsichtsbehörde und FSM e. V.
  • Ansprechpartner für Ihre Nutzer
  • Rechnungen und Dokumente bequem im Online-Kundencenter

Sie können unsere Leistungen ab 9,90 EUR je Domain im Monat zzgl. MwSt in Anspruch nehmen. Für jede weitere Domain gewähren wir einen Rabatt von 30% je Domain. Dabei zahlen Sie nur die Domains, die tatsächlich auf unterschiedliche Projekte verweisen.

Zu unserer Beauftragung übersenden Sie uns bitte den unterschriebenen Vertrag per Briefpost oder Telefax. Gerne können Sie auch das PDF-Dokument mit Ihrer Unterschrift einscannen und uns per Email zusenden. Alternativ können Sie uns sofort online beauftragen.

Sie erhalten von uns im Anschluss eine erste Bestandsaufnahme Ihres Internet-Angebots mit wichtigen Hinweisen zum Jugendmedienschutz, sowie eine Rechnung, die Sie bequem per Überweisung, PayPal oder Lastschrift ausgleichen können. Bestehen Sie die Prüfkriterien der Qualitätsprüfung, so erhalten Sie das Siegel als grafische Datei. Stellen Sie Ihre Fragen zum Thema. Wir sind für Sie da.

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Der Jugendschutzbeauftragte ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält. Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische oder gewaltverherrlichenden Content beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus.

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