Online-Shops mit erotischen Inhalten
Sie planen einen Online-Shop im Internet, über den Sie Waren mit erotischem Bezug vertreiben wollen? Dann stellen sich für Sie in der Startphase zahlreiche Probleme. Einige Fragen konnten wir Ihnen vielleicht mit unserem Web-Angebot bereits erläutern, andere Fragen stellen sich gerade speziell in Bezug auf den Online-Vertrieb im Internet.
Jugendschutzbeauftragte.net ist ein Service von FIETZ.MEDIEN. Unsere Agentur verfügt über vielfältige Erfahrungen im Bereich Hosting, Entwicklung und Programmierung von Shop-Systemen.
Der folgende Abschnitt soll Ihnen die wichtigsten Fragestellungen rund um Ihren Shop mit erotischen - aber auch anderen jugendgefährdenden - Inhalten erläutern.
Haben Sie den richtigen Provider?
Viele Provider schliessen erotische Inhalte per Formulierung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Prüfen Sie diese AGB genau, bevor Sie sich für einen Provider entscheiden. So verringern Sie Ihr Risiko, dass Ihr Angebot aufgrund Verstosses gegen die AGB durch den Provider gesperrt wird und so bereits in der Anfangsphase nicht erreichbar ist.
FIETZ.MEDIEN hostet erotische Angebote, die den gesetzlichen Normen entsprechen. Mit dieser Dienstleistung sind Sie aufgrund der umfangreichen technischen Ausstattung in der Lage, auch anspruchsvolle Systeme zu betreiben.
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Haben Sie das richtige Shop-System?
Sie benötigen ein Shop-System, das auf der einen Seiten rechtskonform ist und auf der anderen Seite den Online-Handel komfortabel, auch aus Nutzer-Sicht, abwickelt.
Die oft vorgeschlagenen einfachen Warenkorbsysteme, die viele Adult-Webmaster einsetzen, erfüllen meist noch nicht einmal im Ansatz die gesetzlichen Erfordernisse seit der Schuldrechtsreform 2002 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Preisangaben müssen für den Käufer transparent angegeben sein und der Betreiber muss eine Vielzahl von gesetzlichen Informationspflichten realisieren, will er das Risiko minimieren, von einem Mitbewerber oder einem Verbraucherverband abgemahnt zu werden.
Zusätzlich spielt meist auch die Kostenproblematik eine Rolle. Nur Open Source Software ist in vielen Fällen lizenzkostenfrei zu erhalten. Nutzen Sie diesen Vorteil für Ihr Online-Geschäft?
Wenn Sie Artikel des Segments "über 18" verkaufen wollen, müssen Sie als Shop-Betreiber sicherstellen, dass auch nur derjenige Käufer in Ihrem Shop einkaufen kann, der sich entsprechend verifiziert hat.
Das von uns vorgeschlagene Shop-System xt:Commerce verfügt über derartige Funktionen. Es ist kostenfrei unter der GNU/GPL-Lizenz zu erhalten und wir bieten als Agenturdienstleistung FIETZ.MEDIEN das komplette Shop-Hosting inkl. Installation an. Mit xt:Commerce sind Sie in der Lage, Artikelgruppen zu bilden und so bestimmte "über 18"-Artikel vor nicht verifizierten Kunden nicht einsehbar zu machen.
Sollten Sie ausschliesslich derartige Artikel anbieten wollen, so bietet sich die Kombination mit einem AVS-System (z. B. X-Check) an. Der Einsatz des PostIdent-Verfahrens der Deutschen Post sollte in jedem Fall dabei überdacht werden.
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Haben Sie ein zielgruppengerechtes Layout?
Insbesondere im Adult-Bereich ist es wichtig vor dem Hintergrund des harten Wettbewerbs, ein ansprechendes Layout zu nutzen, das aber die gesetzlichen Ansprüche an den Jugendschutz erfüllt. Auch Preview-Touren müssen so gestaltet sein, dass eine Jugendgefährdung ausgeschlossen werden kann.
Wir unterstützen Sie bei derartigen Arbeiten und FIETZ.MEDIEN sorgt für ein ansprechendes, zielgruppengerechtes Design.
Sorgen Sie für den Jugendschutz!
Beauftragen Sie rechtzeitig jugendschutzbeauftragte.net mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Jugendschutzbeauftragten im Internet. Nur das frühzeitige Einschalten eines kompetenten Partners in diesem sensiblen Bereich stellt sicher, dass Sie erfolgreich tätig sein können.
Gerne beurteilen wir für Sie die Frage, ob Ihr Shop einen Jugendschutzbeauftragten zwingend benötigt oder nicht.
Ein Jugendschutzbeauftragter im Internet ist nicht nur Ansprechpartner für Ihre Kunden in den Fragen des Jugendschutzes, er kann auch neue Artikel in Ihrem Shop bezüglich des Potentials der Jugendgefährdung beurteilen und entsprechende Schutzmassnahmen anraten.
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