Altersklassifizierung

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sieht die Anerkennung eines Jugendschutzprogramms vor (vgl. § 5 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 11 JMStV). Bisher ist eine solche Anerkennung nicht erfolgt. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat jedoch angekündigt, ein solches Programm anzuerkennen und auch der Entwurf des neuen JMStV sah ein solches System vor.

Die Altersklassifizierung dient dazu, mithilfe eines Online-Fragebogens eine Selbsteinstufung eines Angebots durchzuführen und dazu einen technischen Code im Anschluss an die Einstufung zu erhalten, den Internetanbieter auf Ihrem Angebot integrieren können und es so den Jugendschutzprogrammen ermöglichen, Seiten für Kinder und Jugendliche auf dem lokalen Rechner für den Zugriff zu sperren oder zu öffnen.

Gefordert ist ein solches System seit langer Zeit, nur die Zuverlässigkeit und der geringe Verbreitungsgrad dieser Systeme sorgten in den letzten Jahren für wachsende Kritik und die KJM versagte als öffentliche Stelle die Anerkennung solcher Programme. Nicht zuletzt haben die Anbieter selbst im System der deruglierten Selbstregulierung zu wenig Eigeninitiative bewiesen, ein solches Programm weiterzuentwickeln.

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM) geht nun mit Ihrem Internetangebot altersklassifizierung.de den ersten Schritt und bietet online die Selbsteinstufung an. Derzeit ist das System noch in der Beta-Phase. Der Einsatz wird jedoch bereits jetzt empfohlen.



Nicht geeignet ist das System für das reine Anbieten von pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten (Stichwort FSK18 oder über 18). Die Auszeichnung des Angebots kann zwar stattfinden, jedoch ist zum Verbreiten solcher Inhalte nach wie vor ein System für geschlossene Benutzergruppen (AVS) nach §4 Abs. 2 S. 2 JMStV einzurichten. Als Jugendschutzbeauftragter beraten wir Sie in diesem Bereich.

Als Jugendschutzbeauftragter unterstützen wir Sie gerne bei der Einstufung. Sie können unseren Sichtungsergebnissen auch die Bewertung Ihres Angebots entnehmen und damit prüfen, ob sich die fachliche Einschätzung des Jugendschutzbeauftragten mit dem automatisierten Vorschlag von altersklassifizierung.de nach Ihren freiwilligen Angaben deckt. Gerne führen wir für Sie auch die Klassifizierung durch.

Das könnte Sie auch interessieren...

Sie haben Fragen?

Bitte beachten Sie unsere   Datenschutzrichtlinien.

Jugendschutzbeauftragter im Internet

Der Jugendschutzbeauftragte ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält. Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische oder gewaltverherrlichenden Content beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus.

Nutzen Sie unseren Service und lassen Sie sich von uns in Fragen des Jugendschutzes im Internet beraten, bevor Sie durch eine Abmahnung oder Strafanzeige weiteren Schaden haben. Unwissenheit und laienhaftes Vorgehen schützt Sie nicht vor Ordnungsgeldern oder Sperrungsverfügungen.

PayPal Haftpflicht sicher ICRA

Kontakt

FIETZ.MEDIEN GmbH
Schlepegrellstr. 54
29223 Celle

 info@jugendschutzbeauftragte.net
05141 204 892 0

Logo: JugendSchutzBeauftragte.Net
Beratung 05141 204 892 0 Antrag
4