Qualitätssiegel Jugendmedienschutz
Bisher gibt es keine staatliche Zertifizierungsstelle für Qualität im Jugendmedienschutz. Aus diesem Grund haben wir eine Zertifizierung entwickelt, die in einem dreifach-abgestuften System den Stand der Maßnahmen des Anbieters im Jugendmedienschutz im Internet für das zu betreuende Angebot trans-parent und nachvollziehbar macht.
Wir haben die im Folgenden dargestellten Prüfkriterien für die Siegelvergabe aufgestellt. Die Teilnahme ist für Dienstenutzer Jugendschutzbeauftragte.Net verpflichtend. Die Veröffentlichung des Siegels im Internet bleibt jedoch allein dem Teilnehmer freigestellt.
Die Prüfung orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben, den Vorschlägen von jugendschutz.net, den Beurteilungskriterien der Landesmedienanstalten und unseren Erfahrungswerten aus der Betreuung von Angeboten, die unter die Bestellpflicht eines Jugendschutzbeauftragten nach § 7 JMStV fallen. Der Prüfkatalog wird ständig weiterentwickelt und an die Erkenntnisse der Rechtsprechung und Wirkungsforschung sowie die technische Fortentwicklung angepasst.
Grundvoraussetzung ist die Erfüllung der Anbieterpflichten nach § 7 JMStV. Insbesondere wird der Jugendschutzbeauftragte wirksam bestellt, angehört und ihm die notwendigen Daten zur vollständigen Prüfung zur Verfügung gestellt.
A. Anforderungen Stufe 1
Diese Stufe bildet den Einstieg in die Maßnahmen für einen wirksamen Jugendschutz im Internet. Der Anbieter stellt sich den Anforderungen des Jugendmedienschutzes. Das Angebot enthält entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte.
- Anbieterkennzeichnung nach § 6 Teledienstegesetz
- Trennung Inhalte §§ 4, 5 JMStV von Inhalten § 5 Abs. 5 JMStV
- Jugendschutzbeauftragter nach § 7 JMStV bestellt
- Kommunikationsdaten des Jugendschutzbeauftragten veröffentlicht
- Nutzerbeschwerden werden zeitnah und vollständig weitergeleitet
- Anbietersitz in Deutschland
B. Anforderungen Stufe 2
Die Stufe 2 bildet bereits erweiterte Jugendschutzmaß-nahmen ab. Eine erste Maßnahme in der freiwilligen Inhalteauszeichnung oder im anbieterseitigen Schutz ist erfolgt.
Es wird ein Altersverifikationssystem eingesetzt, das den Anforderungen entsprechend ausreichend ist, jedoch keine geschlossene Benutzergruppe nach § 4 Abs. 2 JMStV abbilden kann. Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte werden veröffentlicht. Der Versand kritischer Waren erfolgt eigenhändig oder nach Verifizierung.
- wie Stufe 1
- Inhalteauszeichnung nach ICRA und /oder
- Einsatz einer einfachen Altersverifikation
- Einsatz des Postident-Verfahrens für den Versand und /oder
- eigenhändige Aushändigung nach Verifizierung
- Chat-/Forensysteme verfügen über Moderation u. Notfallbutton
C. Anforderungen Stufe 3
Der Anbieter betreibt ein Angebot, das Jugendschutz auf höchsten Niveau abbildet. Jugendgefährdende Inhalte nach § 4 Abs. 2 JMStV sind vorhanden und werden mit der Ausnahmeregelung für geschlossene Benutzer-gruppen durch ein empfohlenes System der KJM abgebildet.
- wie Stufe 1 und 2
- geschlossene Benutzergruppe nach § 4 Abs. 2 JMStV
- keine externe Linksetzung auf Inhalte nach §§ 4, 5 JMStV
- weiterführende Inhalte zum Jugendschutz für die Nutzer
- AGB mit Ausführungen zum Jugendschutz
- Einsatz des Postident-Verfahrens für Nutzerdatenübermittlung
- keine Einbindung fremder wechselnder Inhalte durch Frames
Einzelne Prüfpunkte können nach Maßgabe des Prüfers angebotsgerecht eingestuft werden. Die Kombination der Prüfpunkte ist möglich. Die Mindestanforderungen der Stufe 1 müssen erfüllt werden. In Stufe 2 muss mind. ein Kriterium erfüllt sein. Stufe 3 erfordert mind. vier umgesetzte Kriterien. Die Kriterien der Vorstufe sind zu erfüllen.
Das Siegel wird nach der Erstsichtung vergeben. Die Einhaltung der aufgestellten Qualitätskriterien wird in unregelmäßigen Sichtungen überprüft. Im Ergebnis kann ein Angebot gleichwertig, in eine höhere Qualitätskategorie oder eine niedrigere Kategorie eingestuft werden. Auch die Aberkennung des Siegels kann erfolgen.
Wir machen uns stark für den Jugendschutz im Internet und werben um die Akzeptanz für die Belange des Jugendschutzes bei Anbietern, Eltern und Nutzern. Wir wissen, dass ein erfolgreicher Jugendschutz im Internet nur in Zusammenarbeit mit Aufsichts- und Jugendbehörden, Anbietern, Stellen der Freiwilligen Selbstkontrolle und den Jugendschutz-beauftragten möglich ist. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Thema.