§§6, 7 TDG

Publiziert in Jugendschutzrecht
am 13. September 2005

Gesetz über die Nutzung von Telediensten
(Teledienstegesetz, TDG) vom 22. Juli 1997 (Auszug)

§ 6 Allgemeine Informationspflichten

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

  1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

  2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

  3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

  4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

  5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über


    a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
    b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
    c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

  6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.

§15 JuSchG

Publiziert in Jugendschutzrecht
am 13. September 2005

Jugendschutzgesetz (JuSchG)
vom 23. Juli 2002 (Auszug)

§ 15 Jugendgefährdende Trägermedien

(1) Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugengefährdender Medien nach § 24 Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht 1. einem Kind oder einer jugendlichen Person angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden, 2. an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich gemacht werden,

§184 StGB

Publiziert in Jugendschutzrecht
am 13. September 2005

Strafgesetzbuch (Auszug)
§ 184 Verbreitung pornographischer Schriften

(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3)

1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,

2. an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,

[...]

§7 JMStV

Publiziert in Jugendschutzrecht
am 13. September 2005

Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz
in Rundfunk und Telemedien
(Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV)  - Auszug

§ 7 Jugendschutzbeauftragte

(1) Wer länderübergreifendes Fernsehen veranstaltet, hat einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen. Gleiches gilt für geschäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Telemedien, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten, sowie für Anbieter von Suchmaschinen.

Neben der Bestellung des Jugendschutzbeauftragten sind Online-Shops, die mit Produkten handeln, die der Altersbeschränkung unterliegen, verpflichtet, die Waren nur in einem mehrstufigen Verfahren zur Altersverifizierung zu versenden.

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat mit E-Postident der Deutschen Post AG ein weiteres so genanntes übergreifendes Jugendschutz-Konzept zur Altersprüfung positiv bewertet. E-Postident ist ein weiteres Produkt neben dem E-Postbrief der Deutschen Post, den die KJM bereits im September 2011 positiv bewertet hatte.

Die Altersverifikation in Online-Shops mit xt:Commerce Systemen wie modified eCommerce xtcModified ist im Einzelhandel für Erotikartikel, DVD-Shops, Trägermedien-Versandhandel, Tabak sowie Alkohol und anderen, die Artikel anbieten, die nur Erwachsenen verkauft werden dürfen, ein grosses Thema. Wir haben ein Modul erweitern lassen, dass die Altersverifikation im Bestellvorgang komfortabel und sicher mit dem Dienst SOFORTIdent der Payment Network AG (sofortueberweisung) als Ersatz für das klassische Postident-Verfahren übernimmt.

Neue Schutzoption für das Internet: Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat gestern erstmals zwei Jugendschutzprogramme des Vereins JusProg und der Deutschen Telekom unter Auflagen anerkannt.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrer Sitzung am 10.08.2011 das Jugendschutzprogramm des JusProg e.V. positiv bewertet. Das Konzept entspricht grundsätzlich den Anforderungen des § 11 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).

Jugendschutzbeauftragter im Internet

Der Jugendschutzbeauftragte ist immer dann zu bestellen, wenn ein Internet-Angebot entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte geschäftsmässig bereithält. Der Gesetzgeber geht insbesondere bei Angeboten, die erotische oder gewaltverherrlichenden Content beinhalten, von einer potentiellen Gefährdung der Jugend aus.

Nutzen Sie unseren Service und lassen Sie sich von uns in Fragen des Jugendschutzes im Internet beraten, bevor Sie durch eine Abmahnung oder Strafanzeige weiteren Schaden haben. Unwissenheit und laienhaftes Vorgehen schützt Sie nicht vor Ordnungsgeldern oder Sperrungsverfügungen.

PayPalHaftpflicht sicherICRA

Kontakt

FIETZ.MEDIEN GmbH
Schlepegrellstr. 54
29223 Celle

 info@jugendschutzbeauftragte.net
0800 250 405 0  (kostenlos)

Logo: JugendSchutzBeauftragte.Net
Jugendschutzbeauftragter Altersverifikationssysteme Fragen & Antworten nach Tags Der Jugendschutzbeauftragte