Gesetz über die Nutzung von Telediensten
(Teledienstegesetz, TDG) vom 22. Juli 1997 (Auszug)
§ 6 Allgemeine Informationspflichten
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
vom 23. Juli 2002 (Auszug)
§ 15 Jugendgefährdende Trägermedien
(1) Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugengefährdender Medien nach § 24 Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht 1. einem Kind oder einer jugendlichen Person angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden, 2. an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich gemacht werden,
Strafgesetzbuch (Auszug)
§ 184 Verbreitung pornographischer Schriften
(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3)
1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,
2. an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
[...]
Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz
in Rundfunk und Telemedien
(Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV) - Auszug
§ 7 Jugendschutzbeauftragte
(1) Wer länderübergreifendes Fernsehen veranstaltet, hat einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen. Gleiches gilt für geschäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Telemedien, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten, sowie für Anbieter von Suchmaschinen.
Neben der Bestellung des Jugendschutzbeauftragten sind Online-Shops, die mit Produkten handeln, die der Altersbeschränkung unterliegen, verpflichtet, die Waren nur in einem mehrstufigen Verfahren zur Altersverifizierung zu versenden.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat mit E-Postident der Deutschen Post AG ein weiteres so genanntes übergreifendes Jugendschutz-Konzept zur Altersprüfung positiv bewertet. E-Postident ist ein weiteres Produkt neben dem E-Postbrief der Deutschen Post, den die KJM bereits im September 2011 positiv bewertet hatte.
Die Altersverifikation in Online-Shops mit xt:Commerce Systemen wie modified eCommerce xtcModified ist im Einzelhandel für Erotikartikel, DVD-Shops, Trägermedien-Versandhandel, Tabak sowie Alkohol und anderen, die Artikel anbieten, die nur Erwachsenen verkauft werden dürfen, ein grosses Thema. Wir haben ein Modul erweitern lassen, dass die Altersverifikation im Bestellvorgang komfortabel und sicher mit dem Dienst SOFORTIdent der Payment Network AG (sofortueberweisung) als Ersatz für das klassische Postident-Verfahren übernimmt.
Das Jugendschutzgesetz regelt in den §§ 9, 10 JuSchG die Abgabe von Tabak und alkoholischen Getränken an Jugendliche. Danach hat der Verkäufer u. a. sicherzustellen, dass Tabakwaren nicht an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Schreibt der Gesetzgeber jedoch den Einsatz eines Systems für geschlossene Benutzergruppen nach §4 Abs. 2 S. JMStV (Altersverifikation) vor?
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